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Was der Chef alles darf

Arbeitgeber müssen sich bei der Kontrolle ihrer kranken Mitarbeiter an eine ganze Reihe von Vorschriften halten. Die wichtigsten Richtlinien:

  • Arztgeheimnis: Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, die Diagnose mitzuteilen oder den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ausnahme: Es geht um eine stark ansteckende Infektion, oder die Krankheit wurde durch besondere Bedingungen am Arbeitsplatz ausgelöst.

  • Betriebsarzt: Das Arbeitssicherheitsgesetz formuliert eindeutig: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen auf ihre Berechtigung zu prüfen." Können die Arbeitsbedingungen der Grund für die Krankheit sein, darf indes der Firmenmediziner eingeschaltet werden.

  • Hausbesuche: Selbst wenn der Chef seinen kranken Mitarbeiter nicht zu Hause antrifft, reicht das nicht, disziplinarisch gegen ihn vorzugehen. Muss der Vorgesetzte aber befürchten, dass der Fehlende die freie Zeit zum Beispiel für den Bau seines Eigenheims nutzt, darf auf der Baustelle kontrolliert werden.

  • Rückkehrgespräche: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn im Unternehmen systematisch Gespräche mit genesenen Mitarbeitern geführt werden sollen.


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